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NATUR-/RAUMNUTZUNG, NATURGEFAHREN, REGELMECHANISMEN ZUR REGELUNG DER ENTSTEHENDEN KONFLIKTPOTENTIALE

B. Hösle

 

Lehrziel

Im Rahmen dieser Lehreinheit sollen die Zusammenhänge der Natur-/Raumnutzung durch den Menschen und den Naturgefahren veranschaulicht werden. In weiterer Folge werden Methoden zum Naturgefahrenmanagement vorgestellt.

Grundlagen

Was ist eine Naturgefahr ?

Landschaft wird geprägt durch unterschiedliche Formen. Um aber landschaftsspezifische Formen entstehen zu lassen, bedarf es gewisser Faktoren. Die wesentlichen Elemente dabei sind:

Der geologische Untergrund mit seiner Struktur als endogener Faktor und das Klima, das die Prozesse Verwitterung und Abtragung sowie das Flußregime der Fließgewässer und dadurch die fluviatile Tiefen- und Seitenerosion an der Erdoberfläche als exogener Faktor steuert. Nicht zu vergessen ist aber auch der Mensch als "formengebender Faktor" in der Landschaft. Mittlerweile wirkt der Mensch an der Reliefgestaltung der Erde immer mehr mit. Solange diese Abtrags-Prozesse - wie beispielsweise ein Felssturz, eine Mure, etc. - an der Erdoberfläche keine anthropogen geprägte Infrastruktureinrichtungen beeinflussen, sind sie einfach als "formengebende Prozesse" zu bezeichnen. Überschneidet sich nun der Wirkungsbereich der erwähnten Prozesse mit dem anthropogen geprägten Infrastrukturbereich, so können sie zur Gefahr werden, da sie Infrastruktureinrichtungen zerstören können und werden nun als "Naturgefahr" bezeichnet. Ein großer Felssturz in einem unbesiedelten Tal ohne Infrastruktur und Unterlieger, so ist dieser "nur" als Abtragsprozess zu werten. Überlappt nun der Wirkungsbereich eines Felssturzes den Siedlungsbereich, wie beispielsweise 1999 der Felssturz am Eiblschrofen in der Tiroler Gemeinde Schwaz die Siedlungen bedrohte, so ist dann von einer Naturgefahr zu sprechen. Die Abbildung 1 soll die obigen Erläuterungen verdeutlichen.

Abbildung 1: Naturgefahren entstehen durch "Prozesse im Natur-Raum" und "Prozesse im anthropogen geprägten Raum"

Gemäß dem Schweizerischen Waldgesetz und dem Wasserbaugesetz werden als Naturgefahren als Gefahren für Menschen sowie Sach- und Naturwerte, die sich aus der Bewegung von Wasser-, Schnee-, Eis-, Erd- und Felsmassen im Bereich der Erdoberfläche ergeben, bezeichnet. Nach der vom Schweizerischen Ausschuss "Naturgefahren und Raumplanung" eingesetzten Arbeitsgruppe können die zu berücksichtigenden Gefahren in folgende Gruppen eingeteilt werden, zit. in KIENHOLZ, (1996):

Lawinen (Staub- und Fließlawinen, inkl. Eislawinen)
Steinschlag/Felssturz (Steinschlag, Blockschlag, Felssturz und Bergsturz)
Hochwasser/Murgang (Überschwemmung, Ufererosion, Übermurung)
Rutschungen

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